230504-1. Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln: Polizei vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen
Zeit: Januar bis Mai 2023
Orte: Hamburger Stadtgebiet, Norderstedt, Barsbüttel und Hasloh (Schleswig-Holstein) sowie Hollern-Twielenfleth (Niedersachsen)
In einer konzertierten Aktion haben die Hamburger Strafverfolgungsbehörden heute Morgen gemeinsam insgesamt 26 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. 14 davon betrafen Zellenräume in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Fuhlsbüttel (Stadtteil Ohlsdorf) und Glasmoor (Norderstedt). Die Ermittlungen werden insbesondere wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen geführt.
Hinweise und anschließend in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Ermittlungen brachten die Fahnder des Drogendezernates (LKA 62) auf die Spur von 24 Männern im Alter von 19 bis 48 Jahren, darunter 14 JVA-Insassen. Die Beschuldigten sollen unter anderem als Auftraggeber und sogenannte Läufer in den illegalen Handel mit Kokain, Haschisch, Marihuana und Spice involviert gewesen sein. Aufgrund der durch kriminaltaktische Maßnahmen erhärteten Verdachtslage erließ das zuständige Amtsgericht insgesamt 26 Durchsuchungsbeschlüsse, die in den frühen Morgenstunden des heutigen Donnerstags vollstreckt wurden.
Mit Unterstützung von Polizisten aus Niedersachsen durchsuchten die Ermittler zwölf Wohnungen in Hamburg (9), Barsbüttel, Hasloh und Hollern-Twielenfleth sowie 13 Zellen in der JVA Fuhlsbüttel und eine in der JVA Glasmoor. Hierbei beschlagnahmten die Beamten unter anderem Betäubungsmittel (Kokain, synthetische Cannabinoide, Haschisch und Amphetamine) sowie rund 8.000 Euro Bargeld.
Die gemeinsam geführten Ermittlungen der Hamburger Strafverfolgungsbehörden gegen die Beschuldigten mit deutscher (14), deutsch-türkischer (2), syrischer (2), deutsch-marokkanischer, libanesischer, dominikanischer, portugiesischer, afghanischer sowie iranischer Staatsangehörigkeit dauern weiterhin an. Die aktuell nicht in Justizvollzugsanstalten untergebrachten Männer wurden mangels Haftgründen nach Durchführung der Maßnahmen entlassen.
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Zim.
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