RS Drogenfund nach versuchtem Autoaufbruch – Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
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Nachdem zwei Verdächtige gestern Mittag (29.05.2023, 13:00 Uhr)
versuchten, ein geparktes Auto aufzubrechen, konnte im Fahrzeug eine
nicht unerhebliche Menge an Drogen sichergestellt werden.
Zeugen informierten gestern Mittag die Polizei über zwei junge
Männer, die versuchten einen Dacia an der Losenbücheler Straße
aufzubrechen.
Im Zuge der polizeilichen Fahndung konnten in Tatortnähe zwei
tatverdächtige Männer im Alter von 18 und 25 Jahren durch die Beamten
angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der zuständige Richter am
Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Männer, um weitere
Beweismittel aufzufinden. Währenddessen nahmen Polizeibeamte den
angegangenen Dacia in Augenschein, wobei ihnen ein aus dem Fahrzeug
dringender intensiver Geruch auffiel. Die Beamtinnen und Beamten
erkannten den Geruch als cannabistypisch, leiteten nunmehr ein
Verfahren gegen den Fahrzeughalter ein und informierten die
Staatsanwaltschaft. Von dort aus wurde ein weiterer
Durchsuchungsbeschluss, diesmal zur Durchsuchung des Fahrzeugs, bei
dem Amtsgericht beantragt und anschließend erlassen. Bei der
folgenden Durchsuchung des PKW konnten mehrere hundert Gramm
Cannabis, Haschisch, Amphetamine
sowie eine scharfe Pistole mit Munition und eine Armbrust
sichergestellt werden.
Weitere Untersuchungen ergaben, dass das Fahrzeug zudem für
Drogentransporte genutzt worden sein könnte. Daher wurde der Dacia
auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der 20 Jahre alte
Halter des PKW wurde wenig später vorläufig festgenommen. Er wird am
heutige Tage auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem
Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt werden, der über die
Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden haben wird. Dem
Hauptbeschuldigten droht für den Fall einer Verurteilung nach dem für
Erwachsene geltenden Strafgesetzen wegen des Tatverdachts des
bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer nicht
geringen Menge eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.
Sollte er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden droht ihm eine
empfindliche Jugendstrafe.
Ob zwischen dem versuchten Einbruch in das Fahrzeug und den sich
darin befindlichen Gegenständen ein Zusammenhang besteht ist
Gegenstand der Ermittlungen.Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Wuppertal
Herr Oberstaatsanwalt
Wolf-Tilman Baumert
0202/5748-410