LWSPA Drogen- und Alkoholkonsum im Sportbootverkehr
Am 07.06.2023 führten die Beamten der WSPI Schwerin eine Bootstreife mit dem Schlauchboot "MV 2" durch. Im Rahmen einer anlasslosen Kontrolle wurde am Abend ein Sportmotorboot auf dem Heidensee, welches mit drei Personen besetzt war, kontrolliert. Eine Kontrolle beim Bootsführer, einem 23-jährigen Deutschen aus dem Raum Nordwestmecklenburg, ergab einen Mischkonsum von Alkohol und Drogen. Es wurden 0,23 Promille Atemalkohol und der Nachweis von THC und Amphetaminen mittels Urintest festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Zudem wurde die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert. Seit letztem Jahr ist der Konsum von Drogen in Verbindung mit dem Führen von Wasserfahrzeugen im Binnenbereich bußgeldbewehrt. Es droht ein Bußgeld von bis zu 3.500EUR. Die Wasserschutzpolizei appelliert an die Vernunft aller Bootsführer und Bootsführerinnen. Das Führen von Wasserfahrzeugen aller Art und der Konsum von Alkohol oder Drogen schließen sich gegenseitig aus!
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