FL – Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle innerhalb von sechs Tagen nach Einreisen aus Dänemark
In den letzten Tagen ist es der Flensburger Bundespolizei bei ihren stichprobenartigen Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs aus Dänemark gelungen, unter anderem fünf Personen festzustellen, nach denen mit Haftbefehl im nationalen Fahndungssystem der Polizei gefahndet wurde. Vier von ihnen mussten in die JVA, nur einer konnte seine Geldstrafe begleichen und blieb auf freiem Fuß.
Bereits am Samstagmorgen gegen 01.40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen grenzüberschreitenden Fernreisebus von Dänemark kommend auf dem Weg nach Gent (Belgien). Hier stellten die Bundespolizisten einen 47-jährigen Rumänen fest, der wegen Diebstahl gesucht wurde und von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten noch 59 Tage zu verbüßen hatte. Er wurde in die JVA eingeliefert.
Am Sonntag dann der nächste "Treffer". Ein 35-jähriger Mann wurde als Beifahrer in einem PKW auf der BAB 7 nach der Einreise aus Dänemark überprüft. Ihn suchte eine Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er muss jetzt die nächsten 20 Tage in der JVA verbringen.
Ebenfalls noch am Sonntag kam ein 47-jähriger Mann in einem litauischen PKW auf der BAB 7 zur Einreise aus Dänemark. Bei ihm schlug das Fahndungssystem der Bundespolizisten gleich mehrfach an. Neben Diebstahldelikten suchte ihn eine Staatsanwaltschaft wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Auch er wurde verhaftet und muss für die nächsten 130 Tage in die JVA, da er seine Geldstrafe in Höhe von 2150,- Euro nicht begleichen konnte.
Bei weiteren Kontrollen von Fernreisebussen am Dienstag und Donnerstag ermittelten Bundespolizisten jeweils gegen 02.45 Uhr zwei 48- und 27-jährige Männer, nach denen mit Haftbefehl gesucht wurde. Der 48-Jährige konnte seine Geldstrafe wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis bezahlen und durfte seine Reise fortsetzen.
Der wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verurteilte 27-Jährige musste für 30 Tage in Gefängnis. Da er jetzt wieder gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatte, wurde von den Bundespolizisten ein erneutes Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
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