Emsland/Grafschaft Bentheim – Kontrollen des Reiseverkehrs zu Ferienbeginn

Am 22. Juni beginnen in unserem Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Erfahrungsgemäß werden viele Familien bereits am letzten Schultag, den 21. Juni in den Urlaub aufbrechen und unter anderem in Richtung Nordseeküste fahren. Damit die Reisenden sicher am Urlaubsort ankommen, führen die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion am 21. Juni im Bereich der A31 Kontrollen des Ferienreiseverkehrs durch. Besonderen Augenmerk legen die Beamtinnen und Beamten unter anderem auf Kinderrückhaltesysteme, Sicherung des Reisegepäcks sowie auf Wohnmobile und Wohnwagen. Übermüdungen und mangelnde Konzentration von Verkehrsteilnehmern und technische Mängel an Wohnmobilen und -anhängern führen nicht selten zu Verkehrsunfällen. Mit Blick auf die Unfallstatistik aus den Jahren 2017 bis 2021 waren bei 2918 aufgenommenen Unfällen 44 Wohnmobile beteiligt. Dabei haben 9 Unfälle (20,5%) als Ursache technische Mängel und bei 37 Unfällen lag der Fehler beim Fahrzeugführer oder bei der Fahrzeugführerin. Insbesondere haben sich in den Monaten Juni und August 50% der genannten Unfälle ereignet. Im Rahmen der Kontrollen sollen insbesondere die Einhaltung der Fahrzeuggewichte und der technische Zustand überprüft werden, sowie die Benutzung der Rückhaltevorrichtungen. Ebenso werden Drogen- oder Alkoholkontrollen durchgeführt. Sofern es verkehrsbedingt im Kontrollzeitraum zu einer Staubildung kommt, soll die Bildung und Einhaltung der Rettungsgasse überprüft werden. Die Polizei empfiehlt in diesem Zusammenhang, stressige Fahrten zu vermeiden und für jede An- und Abreise genug Zeit und Pausen einzuplanen. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist ebenso wichtig, wie eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise. Das Motto sollte immer lauten: "Besser später, aber dafür gesund ankommen!". Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Pressestelle Telefon: 0591 / 87-104 E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.