230629 – 0751 Frankfurt – Bornheim: Radfahrer macht sich gleich doppelt strafbar
(di) Eine 19-Jährige wurde gestern Abend (28. Juni 2023) Opfer eines radelnden Täters. Dieser stahl ihr das Mobiltelefon und flüchtete. Er wurde jedoch kurze Zeit später aufgrund eines Zeugenhinweises festgenommen und muss sich jetzt wegen zweier Vorwürfe verantworten.
Die 19-Jährige war gegen 22:45 Uhr zu Fuß auf der Heidestraße unterwegs und telefonierte währenddessen mit ihrem Handy. Der Täter fuhr mit seinem Fahrrad an der 19-Jährigen vorbei und riss ihr unversehens das Handy aus der Hand. Anschließend machte er sich radelnd in Richtung Berger Straße aus dem Staub.
Eine Zeugin gab knapp zwei Stunden später einen Hinweis auf den Täter, den sie nahe der Tatörtlichkeit auf seinem Fahrrad wiedererkannte. Die alarmierten Polizisten rückten aus und nahmen einen 30-jährigen Frankfurter fest. Die Personenbeschreibung des Täters stimmte hinreichend überein. Das Handy konnten die Beamten jedoch nicht mehr auffinden.
Der Täter fiel aber durch seine Alkoholisierung auf. Jenseits der 2 Promille muss er sich nun nicht nur wegen des Verdachts des Diebstahls, sondern auch wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt mit seinem Fahrrad verantworten. Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der Maßnahmen entlassen.
Auch beim Radfahren gelten einschlägige Grenzwerte. Während bei Kraftfahrzeugführenden 1,1 Promille die Grenze für eine anzunehmende absolute Fahruntüchtigkeit bilden, liegt der Grenzwert bei Radfahrenden bei 1,6 Promille, sodass sich erheblich alkoholisierte Radfahrende auch nach dem StGB strafbar machen können.
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