BPOLI LUD: Hinter Gitter

Am Mittwochvormittag nahm die Bundespolizei auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen Ukrainer fest. Bei der Überprüfung der Personalien des 50-Jährigen war eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Hof festgestellt worden. Diese hatte einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt, nachdem der Mann auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hof (wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort) nicht reagiert hatte. Vor Ort wurde er vor die Wahl gestellt: entweder 1.800,00 Euro Geldstrafe bezahlen oder Freiheitsstrafe antreten. Der Verurteilte entschied sich für die Justizvollzugsanstalt, in die er anschließend gebracht wurde. Ähnliche Umstände sorgten dafür, dass ihm ziemlich genau zehn Stunden später ein Georgier hinter Gitter folgte. Der 22-Jährige war mit einem Reisebus über die Görlitzer Stadtbrücke nach Deutschland gekommen. Ihm wurde schließlich ein Vollstreckungshaftbefehl der Leipziger Staatsanwaltschaft zum Verhängnis, auf den Bundespolizisten bei ihrer Kontrolle am Nachmittag aufmerksam wurden. Seine Schulden gegenüber der Justizkasse beliefen sich im Übrigen auf 1.350,00 Euro, zu deren Zahlung er vom Amtsgericht Leipzig wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls verurteilt worden war. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de