Bundespolizeidirektion München: Morgendliche Schleusungen/ Bundespolizei greift zeitgleich zwei Migrantenfamilien auf
Am Samstag (15. Juli) hat die Bundespolizei zwei Familienschleusungen entlarvt. Bei den Migranten handelte es sich um eine siebenköpfige russische und eine vierköpfige georgische Familie. Die Familienväter hatten jeweils die unerlaubte Reise ihrer Angehörigen organsiert und müssen sich nun wegen Einschleusens von Ausländern verantworten. Alle Strafmündigen erhielten Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes beziehungsweise versuchter unerlaubter Einreise. Die Familien, die bereits in anderen europäischen Ländern als Asylbewerber registriert worden waren, wurden später an das Anker-Behördenzentrum Augsburg weitergeleitet.
Am frühen Morgen stoppten Lindauer Bundespolizisten eine ausweislose russische Familie nahe des Lindauer Hafens. Die Migranten hatten bei Erkennen der Polizisten zunächst zu fliehen versucht. Die Bundespolizisten fanden heraus, dass der 46-Jährige, seine 38-jährige Ehefrau und die fünf gemeinsamen Kinder im Alter von drei bis achtzehn Jahren bereits in Kroatien und Österreich als Asylbewerber registriert worden waren. Das Reiseziel der Familie war eigenen Angaben zufolge Deutschland. Die Erwachsenen stellten für sich und ihre Kinder ein Schutzersuchen.
Zur selben Zeit kontrollierte eine weitere Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) die Insassen eines Fernreisebusses aus Barcelona. Unter den Reisenden befand sich eine georgische Familie. Der 37-jährige Familienvater und seine 38-jährige Frau konnten für sich und die beiden 12 und 16 Jahre alten Söhne gültige Reisepässe vorlegen.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass die Migranten bereits in Frankreich als Asylbewerber registriert worden waren. Die Familienmitglieder gaben an, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen. Hierfür waren ihre Reisedokumente jedoch nicht ausreichend.
Weiterhin stellten die Beamten bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den Mann bereits seit Ende 2018 ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Der Gesuchte war die verhängte Geldstrafe in Höhe von über 1.000 Euro bisher schuldig geblieben. Dem Mann, der bereits 2018 einmal unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist war, blieb eine Ersatzfreiheitsstrafe jedoch erspart, da im Vogtland lebende Verwandte seine Justizschulden einzahlten.
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