BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Montag
Die Bundespolizei konnte am Montag, 17. Juli 2023, mehrere Haftbefehle vollstrecken. Im ersten Fall überprüfte eine Streifenwagenbesatzung um 10:15 Uhr auf der Bundesautobahn A 40 an der Anschlussstelle Wachtendonk einen 48-jährigen Rumänen. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft in Hagen mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Bandendiebstahl gesucht wird. Die Person wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Wachtmeisterei am Amtsgericht Geldern zwecks Vorführung beim Haftrichter übergeben.
Im zweiten Fall überprüfte die Bundespolizei am Bahnhof in Gronau um 20:15 Uhr einen 30-jährigen Ungarn. Hier stellte sich beim Abgleich der Personalien in den Fahndungssystemen heraus, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft München I mit einem Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen gesucht wird. Der Mann konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 200 EUR bezahlen und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle dann weiterreisen.
Im dritten Fall reiste ein 46-jähriger Rumäne um 21:10 Uhr mit der Regionalbahn RE 13 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Eine Überprüfung am Bahnhof Kaldenkirchen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Hamburg mit einem Haftbefehl wegen Raubes gesucht wird. Hier muss der Verurteilte noch eine Restfreiheitsstrafe von 615 Tagen verbüßen. Weiterhin hat das Ausländeramt Hamburg ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen. Der Rumäne wird am Dienstagvormittag zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich gebracht.
Einen 25-jährigen Albaner überprüfte die Bundespolizei um 16:55 Uhr auf der Bundesautobahn A 40 an der Anschlussstelle nach der Einreise aus den Niederlanden als Fahrer eines Personenkraftwagens. Da der Mann keine erforderlichen Ausweisdokumente vorlegen konnte, wurde er zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Hier konnte dann anhand seiner Fingerabdrücke ermittelt werden, dass er durch die Bundespolizei in Trier zur Festnahme aufgrund einer bestehenden Widereinreisesperre ausgeschrieben ist. Zudem wurde er zwecks Entziehung der Fahrerlaubnis und Durchsetzung eines Fahrverbotes gesucht. Nach Erhebung einer Sicherleistung in Höhe von 500 EUR wurde der Albaner den niederländischen Behörden übergeben.
Im letzten Fall reiste ein 34-jähriger Tunesier in einem grenzüberschreitenden Reisebus über die Bundesautobahn A 40 in das Bundesgebiet ein. Da der Mann lediglich seinen tunesischen Reisepass mit einem abgelaufenen belgischen Aufenthaltstitel vorlegte, erfolgte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Übergabe der Person an die niederländischen Behörden.
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