LWSPA Wasserschutzpolizei M-V stellt alkoholisierte Schiffsführer fest
Am vergangenen Wochenende kontrollierten die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei M-V zahlreiche Sportboote. Es wurden insgesamt vier Anzeigen wegen Trunkenheit am "Steuer" aufgenommen.
Plau am See
Am Freitag, den 21.07.2023, wurde auf dem Plauer See ein Motorboot mit 90-PS-Außenborder kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten der Wasserschutzpolizeistation Plau am See fest, dass der verantwortliche Bootsführer sowie der Rudergänger unter dem Einfluss von Alkohol standen. Eine Atemalkoholkontrolle bei dem Bootsführer ergab einen Wert von 0,96 Promille, bei dem Rudergänger einen Wert von 1,02 Promille. Gegen beide Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In den Abendstunden des 21.07.2023 konnte auf dem Ziegelinnensee durch die Kollegen der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin erneut ein alkoholisierter Sportbootführer aufgestoppt und kontrolliert werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille. Ein Strafverfahren wurde ebenfalls eingeleitet.
Greifswalder Bodden
Am Sonntagnachmittag wurde ein Sportbootführer mit 2,21 Promille Atemalkoholwert auf seiner Segelyacht im Greifswalder Bodden festgestellt. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt und eine Strafanzeige aufgenommen.
Der Einfluss von Alkohol und Drogen auf die Fahrsicherheit darf nie unterschätzt werden. Die Konzentration lässt nach, die Reaktionsfähigkeit verschlechtert sich. Auch beim Führen von Sportbooten auf den deutschen Binnengewässern und der Ostsee gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mehr als 0,25 mg/l Atemalkoholwert in der Ausatemluft ein Boot führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; bei mehr als 1,1 Promille/0,55 mg/l eine Straftat.
Bootsführerinnen und Bootsführer, die alkoholisiert unterwegs sind, gefährden sich, ihre Besatzung und den Schiffsverkehr. Die Wasserschutzpolizei M-V kontrolliert regelmäßig und verstärkt die Fahrtüchtigkeit der Bootsführer.
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