Rüsselsheim: Polizei kontrolliert/Schwerpunkt: E-Scooter
Am Freitagabend (21.07.) kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in der Innenstadt insgesamt sieben E-Scooter. Im Rahmen der dreistündigen Kontrollen wurden hierbei vier unversicherte Scooter festgestellt, zwei davon wurden von minderjährigen Fahrern gesteuert, weshalb sich nun auch die Eltern in Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu verantworten haben werden. Bei zwei E-Scootern bestand der Verdacht der unzulässigen Erhöhung der maximalen Geschwindigkeit, für die die jeweiligen Fahrer allerdings keine Fahrerlaubnis hatten. Auch hier folgen entsprechende Strafverfahren. Ein Scooter-Lenker musste sich einer Blutentnahme unterziehen, weil bei ihm deutliche Anzeichen auf vorherigen Konsum von Drogen vorlagen. Ihn erwartet eine Anzeige.
Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang folgende Hinweise: Auch E-Scooter müssen versichert sein! Ist dies nicht der Fall, haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Sowohl in Bezug auf strafrechtliche Folgen, wie auch in Bezug auf die Haftung bei möglichen Schäden, zum Beispiel bei einem Unfall. Weil es sich bei E-Scootern gesetzlich um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für diese auch die Regeln in Bezug auf den Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln.
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