Sichere Ernteumzüge: Tipps der Polizei
Die diesjährige Erntefestsaison hat begonnen und somit sind auch Ernteumzüge wieder Teil des Verkehrsbildes. In den allermeisten Fällen verlaufen diese Brauchtumsveranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse. Dass es aber auch zu unvorhergesehenen gefährlichen Situationen kommen kann, zeigt ein Vorfall, der sich Mitte Juli in Grasberg ereignete: Bei einem Traktor mit angehängtem Partyanhänger brach während der Fahrt der vordere Adapterrahmen der Palettengabel, wodurch das vorn transportierte Notstromaggregat auf die Fahrbahn viel, woraufhin der Trecker über das Aggregat fuhr und abrupt abgebremst wurde. Dabei entstand erheblicher Sachschaden, eine Mitfahrerin im Traktor erlitt leichte Verletzungen. Der Partyanhänger war zum Unfallzeitpunkt zum Glück unbesetzt - nicht auszudenken, was passiert wäre, hätten dort Menschen gestanden und gefeiert. Um gefährliche Situationen während der An- und Abfahrt bzw. während des Umzugs auszuschließen, weist die Polizei Osterholz daher auf Regeln hin, die von allen Feiernden einzuhalten sind und für deren Einhaltung insbesondere die Fahrerinnen und Fahrern die Verantwortung tragen:
- Bei der Hin- und Rückfahrt dürfen auf der Ladefläche keine
Personen transportiert werden. - Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. - Sie dürfen keinen Alkohol trinken und sich während des Umzuges
nicht ablenken lassen. - Sie sind als Fahrer nach der Straßenverkehrsordnung für das
Gespann verantwortlich. Neben einem möglichen Bußgeldverstoß
kann man Sie auch für Schäden haftbar machen. - Achten Sie auf die baulichen Voraussetzungen. Die maximale Höhe
einschließlich der mitfahrenden Personen und der Ladung beträgt
höchstens vier Meter. - Wesentliche Veränderungen des Anhängers oder solche an
Abmessungen oder Gewichten müssen vom Sachverständigen
begutachtet werden. - Als Fahrer müssen Sie vor allem auch Sorge dafür tragen, dass
während des Umzuges die Personen auf dem Anhänger gefahrlos
mitfahren können. - Haltevorrichtungen, Geländer, Brüstungen und andere Sicherungen
für die Mitfahrer sind Pflicht. - Ein-und Ausstiege dürfen nicht zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
erfolgen. - Wenn es zum Beispiel durch zu viel Alkohol bei einzelnen
Personen zu gefährlich werden könnte, muss der Fahrer oder die
Fahrerin diese von der weiteren Mitfahrt ausschließen. Bei einem
Unfall dieser Person kann das für den Fahrer sonst Konsequenzen
haben. Deshalb achten Sie bitte u.a. darauf, dass niemand auf
der Brüstung steht oder klettert und dass keine Feuerstelle und
kein Grill betrieben wird.Und zu guter Letzt empfiehlt die Polizei den Fahrern dringend, eine Aufsichtsperson auf dem Anhänger zu benennen, die ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Pflichten hilft. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Präventionsteam des Polizeikommissariats Osterholz telefonisch unter 04791/307107.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-107