5.400,- Euro Strafe oder Gefängnis
Am vergangenen Freitag, den 11.08.2023 konnten die Bundespolizisten im Seehafen Rostock zwei rumänische Staatsangehörige ermitteln gegen die Vollstreckungshaftbefehle vorlagen.
Zur Zahlung von 1.800,- Euro und Kosten in Höhe von 346,19 Euro hat das Amtsgericht Zittau im Oktober 2021 einen 30-jährigen Rumänen rechtskräftig verurteilt, nachdem dieser im März 2021 bei einer Kontrolle gefälschte Corona-Testbescheinigungen vorlegte. Mit der Vorlage wollte er die Beamten darüber täuschen, die Einreisevoraussetzung des Besitzes einer negativen Corona-Testbescheinigung zu erfüllen und hat somit eine strafbare Handlung im Sinne der Urkundenfälschung begangen.
Mit Unterstützung seiner Mitreisenden konnte er die geforderte Geldstrafe einschließlich der Kosten aufbringen und entging so einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
Zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen wurde dagegen am Freitag ein 39-jähriger Rumäne in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dieser konnte eine Geldstrafe in Höhe von 3.600,- Euro zuzüglich der Kosten von 1.338,89 Euro, zu der er vom Amtsgericht Würzburg im Januar 2019 wegen Raubes verurteilt wurde, vor Ort nicht zahlen.
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