Trunkenheitsfahrt: Alleinunfall mit E-Scooter
Ein 36-Jähriger ist am Donnerstag, 17. August, gegen 22.30 Uhr auf der Hittastraße mit einem E-Scooter verunglückt. Der Mann stand unter erheblichem Alkoholeinfluss, wie ein durchgeführter Alkoholtest von den eingesetzten Polizeibeamten später zeigte. Glücklicherweise zog er sich nur leichte Verletzungen zu.
Nach eigener Aussage sei er plötzlich auf rutschigem Boden ins Schleudern geraten und habe so die Kontrolle über den E-Scooter verloren.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Mönchengladbach auf Folgendes hinweisen: Trunkenheit im Verkehr ist ein Straftatbestand und mehr als eine Ordnungswidrigkeit. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erzielen können. E-Scooter dürfen nicht unter Alkoholeinfluss geführt werden. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Ab 1,1 Promille (beim Unfall ab 0,3 Promille) handelt es sich um eine Straftat, die auch den Entzug der Fahrerlaubnis mit sich zieht. (cr)
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