BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Wochenende sechs Reisende am Flughafen Düsseldorf
Am vergangenen Wochenende (18.-20.08.2023) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt sechs zur Fahndung ausgeschriebene Reisende.
Zu Beginn wurde am Freitagmorgen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei ein 32-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im Februar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Betruges durch Unterlassen zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im März 2022 rechtskräftig verurteilt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der Dortmunder die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen jedoch abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen.
Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten eine 25-jährige deutsche Staatsangehörige fest, die aus Istanbul/Türkei einreiste. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Krefeld im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen gegen die im Juni 2021 Verurteilte erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen konnte die in Kempen lebende Frau jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro vor Ort beglich.
Samstagmittag dann wurde ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 52-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vor. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den im Januar dieses Jahres Verurteilten verfügt.
Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 70 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Gladbeck lebende Mann die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen.
Samstagnachmittag wurde ein deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Juni dieses Jahres ebenfalls einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den im Januar 2023 Verurteilten erlassen hatte.
Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 80 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der 60-jährige Gelsenkirchener die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von vier Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen.
Samstagabend stellten die Bundespolizeibeamten einen 57-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Kayseri/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Körperverletzung gegen den bereits im März 2021 Verurteilten erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen konnte der Dortmunder jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort beglich.
Zuletzt wurde am Sonntagvormittag im Rahmen der Streifentätigkeit am Flughafen Düsseldorf ein 25-jähriger britischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizisten kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Diebstahls gesucht wurde.
Die Geldstrafe in Höhe von 430 Euro konnte der in Düsseldorf lebende Mann jedoch begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 43 Tagen abwenden.
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