BPOLI MD: Gleich drei Haftbefehle: Falsche Namensangabe bleibt erfolglos und endet im Gefängnis

Ein 34-jähriger Reisender nahm am Montag, den 28. August 2023 an, mit einer falschen Namensangabe aus dem Schneider zu sein. Dem war mitnichten so: Gegen 12:30 Uhr wurde er von Einsatzkräften der Bun-despolizei am Bahnhof in Bitterfeld festgestellt und angesprochen. Bei seiner Kontrolle gab er den Beamten mehrfach falsche Personalien an. Zudem konnte er sich nicht ausweisen. Die Gründe dafür waren ihm sehr wohl klar. Nach Bekanntgabe seiner rechtmäßigen personenbezo-genen Daten und Überprüfung dieser in dem Fahndungsbestand der Po-lizei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mittels drei Vollstreckungshaftbefehlen nach dem Mann suchte. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen verurteilte den Deutschen bereits im März 2018 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1050 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheits-strafe von 70 Tagen. Einen Großteil des Betrages beglich der Verurteilte, jedoch fehlten noch immer 195 Euro. Im Dezember 2021 folgte erneut wegen eines Verstoßes gegen das Be-täubungsmittelgesetz ein Gesamtstrafbeschluss des Amtsgerichtes Wit-tenberg. Hier wurde er zu einer Geldstrafe von 3200 Euro beziehungs-weise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 160 Tagen verurteilt. Allerdings blieben in diesem Fall sowohl Zahlungen, als auch der Strafantritt aus. Knapp ein dreiviertel Jahr später erfolgte die dritte Verurteilung. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde ihm durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eine Geldstrafe von 2800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen auferlegt. Auch in diesem Fall gingen keine Zahlungen ein und er meldete sich trotz Ladung nicht zum Haftantritt. Die besagte Staatsanwaltschaft erließ im Juli dieses Jahres die Haftbefehle. Diese wurden dem dreifach Gesuchten eröffnet. Die Beamten nahmen ihn fest und zunächst mit zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle/Saale. Bei seiner Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte zudem eine geringe Menge vermutlich der Droge Heroin fest und anschließend sicher. Die geforderte Geldstrafe in Summe von 6195 Euro konnten seitens des 34-Jährigen nicht aufgebracht werden. Folglich wurde er nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Des Weiteren erhält er erneute Anzeigen wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie seiner falschen Namensangabe. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den vorerst neuen Aufenthaltsort des Mannes unterrichtet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de