Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer stürzen mit über 2 Promille an Bordsteinkanten
Mit mehr als zwei Promille sind am vergangenen Wochenende zwei E-Scooter-Fahrer unterwegs gewesen. Beide haben sich bei Unfällen verletzt.
Am frühen Samstagmorgen (3.9., 2:34 Uhr) bog ein 41-jähriger Fahrer von der Maximilianstraße auf die Kanalstraße ab. Dabei stürzte er an einer Bordsteinkante und zog sich Verletzungen am Hinterkopf zu. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,08 Promille.
In der darauffolgenden Nacht (4.9., 3:53 Uhr) verletzte sich eine 22-Jährige im Gesicht, als sie mit dem E-Scooter die Hafenstraße Richtung Ludgerikreisel befuhr und beim Versuch auf den Geh- und Radweg zu fahren, mit dem Bordstein kollidierte. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,32 Promille.
Beide mussten eine Blutprobe abgeben. Die Polizei Münster warnt: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:
- Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei
keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt
in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in
Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein
zurückgegeben. - Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer
trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr
fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. - Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille
liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine
Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen
(Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt
wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei
Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die
Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird
aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens
12 Monate. - Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge
Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und
unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße
zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein
Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre
verlängert.Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Pressestelle
Vanessa Kaminski
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E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de