Lingen – Täter erbeuten Geld nach Enkeltrick

Bereits am 30. August, vermutlich in der Zeit zwischen 15 und 16 Uhr, kam es in Lingen zur Vollendung eines sogenannten Enkeltricks. Dabei gelang es den Tätern der Geschädigten vorzugaukeln, dass deren Enkelin einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nur gegen Zahlung einer Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt werden könne. Während des Telefonates wechselten die Gesprächsteilnehmer fortlaufend und die Geschädigte hatte es unter anderem mit einer vermeintlich Rechts- und einer Staatsanwältin zu tun. Schlussendlich kam es in der genannten Zeit zur Übergabe es niedrigen, fünfstelligen Geldbetrages an einen unbekannten Mann, der sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft ausgab. Der Mann wir als etwa 30 Jahre als und von kräftiger Statur beschrieben. Er soll etwa 1,70 bis 1,80 Meter groß sein und trug einen weißen Pullover. Nachdem der Mann sich in den Besitz des Geldes gebracht hatte, verließ er die Örtlichkeit zu Fuß. Wer kann Angaben zu dem beschriebenen Mann oder anderweitig verdächtigen Personen machen, bzw. hat diesen oder diese am Nachmittag des 30. August in der Nähe der "Kardinal-von-Galen-Straße" in Lingen zu Fuß gehend oder im Zusammenhang mit einem, möglicherweise mit ausländischen Kennzeichen versehenen, Pkw gesehen? Hinweise nimmt die Polizeidienststelle in Lingen unter der Rufnummer 0591/87-0 entgegen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass diese niemals um Geldbeträge bitten wird. Geben Sie keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis, lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen ggf. einfach auf, übergeben Sie jedoch in keinem Fall Geld an unbekannte Personen. Im Zweifel wenden Sie sich an ihre örtliche Polizeidienststelle. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Corinna Maatje Pressesprecherin Telefon: 0591 87 203 E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.