Alltagssituation Rückwärtsausparken in den fließenden Verkehr -Wesseling
In der Straßenverkehrsordnung schreibt der Gesetzgeber für diese Situation eine besondere Sorgfaltspflicht für den Ausparkenden vor. Bei unübersichtlichen Ortsverhältnissen empfiehlt es sich gegebenenfalls, sich durch eine weitere Person einweisen zu lassen.
Am Samstagabend gegen 20:45 Uhr kam es in Wesseling zu einem Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Personen.
Eine 65-jährige Fahrzeugführerin fuhr mit ihrem 67-jährigen Beifahrer rückwärts aus einer Parktasche auf die Flach-Fengler-Straße. Hierbei übersah sie den sich im querenden und fließenden Verkehr befindlichen Pkw eines 21-Jährigen.
Trotz Brems- bzw. Ausweichversuch durch diesen kam es zum Zusammenstoß mit dem ausparkenden Pkw. Am Fahrzeug des 21-Jährigen lösten aufgrund der Kollision die Airbags aus. Durch die eingesetzten Rettungskräfte der Feuerwehr wurden der leicht verletzte Beifahrer und der ebenfalls verletzte junge Fahrer medizinisch versorgt.
Für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme musste die Flach-Fengler-Straße im Bereich der Unfallörtlichkeit kurzfristig gesperrt werden. Die nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuge wurden durch die Feuerwehr aus dem Bereich der Fahrspur an den Fahrbahnrand versetzt.
Das Verkehrskommissariat in Hürth hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. (ua)
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