BPOL NRW: Diebstahl, Schlagstock und Haftbefehl – 23-Jähriger durch Bundespolizisten festgenommen

Ein junger Mann (23) entwendete am Mittwochmorgen (13. September), um 3.40 Uhr das Mobiltelefon eines schlafenden Reisenden (26) im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Bundespolizisten konnten das Diebesgut und einen Schlagstock beim Tatverdächtigen sicherstellen. Der 23-Jährige wurde anschließend vorläufig festgenommen und einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Der 26-jährige Syrer wurde auf dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof vorstellig und gab gegenüber den Beamten an, am Bahnsteig zu Gleis 6 auf einer Sitzbank eingeschlafen zu sein. Während er schlief sei ihm das Mobiltelefon entwendet worden. Eine zeitgleich durchgeführte Videoauswertung bestätigte, dass ein unbekannter Mann das Handy aus der Jackentasche des Geschädigten entnahm und in Richtung des Haupteinganges flüchtete. Bundespolizisten konnten den Verdächtigen nach einer Fahndung im Nahbereich stellen und der Dienststelle zuführen. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurde das Diebesgut sowie ein Schlagstock bei dem 23-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen aufgefunden und sichergestellt. Der Tatverdächtige wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und soll in den nächsten Tagen einem Haftrichter vorgeführt werden. Zudem suche die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach dem 23-Jährigen per Haftbefehl. Aufgrund gemeinschaftlichen Diebstahls wurde er zu einer Geldstrafe von rund 400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die nächste Justizvollzugsanstalt übergeben. Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Diebstahls mit Waffen eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Pressestelle PMin Elisa-Maria Halbach Telefon: +49 (0) 211 179276-151 Mobil: +49 (0) 175 4338127 E-Mail: presse.d@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.