BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhindert Ausreise zweier gesuchter Männer

Am gestrigen Dienstagvormittag (19.09.2023) wurde bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein 22-jähriger irakischer Staatsangehöriger vorstellig, welcher beabsichtigte, nach Erbil/Irak auszureisen. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass nach dem Mann gefahndet wurde. Das Amtsgericht Köln hatte im Juni dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts eines Wohnungseinbruchsdiebstahls erlassen. Aufgrund vorliegender Fluchtgefahr wurde der Beschuldigte zur Fahndung ausgeschrieben. Der in Köln lebende Mann wurde festgenommen und beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt. Eine Stunde später wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. Hierbei stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass gegen den 31-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Diebstahls vorlag. Demnach wurde er bereits im November 2021 verurteilt. Seine Reise konnte der im Kreis Mettmann lebende Mann jedoch fortsetzen, indem er die Restgeldstrafe in Höhe von 850 Euro vor Ort beglich und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 85 Tagen abwenden konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.