Polizisten kontrollierten E-Scooterfahrer – Blutprobe
Weiterfahrt untersagt
Polizisten haben am Dienstagmorgen (19. September) in Kerpen einen E-Scooterfahrer (36) kontrolliert und eine Blutprobe angeordnet. Die Beamten des Verkehrskommissariats ermitteln nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Gegen 7.30 Uhr fiel einem Streifenteam ein 36-Jähriger auf, der mit seinem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen auf der Hemmersbacher Straße fuhr. Die Beamten stoppten den Mann. Bei der Kontrolle konnte der Mann keinen Versicherungsschutz für seinen Roller nachweisen. Im Gespräch mit ihm stellten die Polizisten Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum fest. Ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis. Im Krankenhaus entnahm ein Arzt auf Anordnung der Beamten eine Blutprobe.
E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. (hw)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de