+++ Großkontrolle der Autobahnpolizei Oldenburg ein Erfolg +++
Am gestrigen Donnerstag führte die Autobahnpolizei Oldenburg unter Beteiligung des Zoll und weiterer Fachdienststellen eine Großkontrolle mit dem Ziel der Kriminalitätsbekämpfung auf der Autobahn durch. Die Kontrolle begann in den Mittagsstunden und erstreckte sich bis in den Abend.
Unter der Federführung der Autobahnpolizei wurde die Kontrollstelle auf dem Gelände der Autobahnmeisterei am Ostkreuz eingerichtet.
Neben dem Zoll, der unter anderem eine mobile Röntgenanlage einrichtete, waren auch Polizeibeamte aus den Niederlanden, Mitarbeiter des Ausländer- und des Gewerbeaufsichtsamtes sowie das Deutsche Rote Kreuz in die Kontrolle eingebunden. Weitere Unterstützung gab es von der Staatsanwaltschaft sowie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Durch die einzelnen Kontrollteams konnten 221 Autos einer Kontrolle unterzogen werden, betroffen von diesen Maßnahmen waren 302 Personen.
Für 8 Autofahrer endete die Fahrt an der Kontrollstelle, sie verfügten nicht über eine Fahrerlaubnis. Entsprechende Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurden gegen diese eingeleitet. Drei weiterer kontrollierte Personen musste sich einer Blutprobenentnahme unterziehen, da sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren.
Mit offenen Stuerschulden waren ebenfalls drei Autofahrer unterwegs, nach der Zahlung der offenen Restschuld konnten diese ihre Fahrt fortsetzen.
Als weitere Verstöße sind zu nennen: 1 x Urkundenfälschung (gefälschte Zulassungsbescheinigung), Verstoß gegen das Waffengesetz (Gasdruckpistole mitgeführt), 13 x ausländerrechtliche Verstöße, 53 x Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie weitere Feststellungen durch den Zoll.
Durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität wurde ein Sattelzug mit technischen Mängeln festgestellt, bei dem unter anderem die erforderlichen Genehmigungen fehlten. Gegenüber dem Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung erhoben.
Durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll konnten mehrere Feststellungen bezüglich des Verdachtes der Schwarzarbeit getroffen werden, die Ermittlungen hierzu dauern an.
Als herausragende Ereignisse neben den vielen weiteren Kontrollergebnissen sind zu nennen:
Gleich zu Beginn der Kontrolle wurde ein 27-jähriger Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten in seinem Kofferraum 9600 Feuerwerkskörper (ca. 50 Kg Sprengmittel) festgestellt werden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet, die Sprengmittel wurden auf Grund ihrer Gefährlichkeit durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beschlagnahmt.
Bei einem weiteren Autofahrer konnte durch den Zoll die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festgestellt werden. Dieser hatte zuvor die Betäubungsmittel aus dem Fenster geworfen. Die Beamten konnten die Drogen finden, zudem stand der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet und eine Beschlagnahme durchgeführt.
Einen besonders dreisten Fall hatten die Beamten zu späterer Stunde. Bei der Kontrolle eines Autofahrers stellten die Beamten fest, dass das Kennzeichen nicht zugelassen und das Fahrzeug nicht versichert war. Dem Fahrer wurde hierauf die Weiterfahrt untersagt.
Dieses hinderte diesen aber anscheinend nicht, nur eine Stunde später wurde das Fahrzeug erneut festgestellt. Der Fahrzeugführer hatte jetzt die Kennzeichen abgeschraubt und fiel den Beamten sofort auf. Gegen diesen wurden mehrere Strafanzeigen eingeleitet und das Fahrzeug gegen die Weiterfahrt gesichert.
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Großkontrolle unter Federführung der Polizei aus Sicht der Einsatzleitung ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kriminalität war. Die hervorragende Zusammenarbeit mit den anderen Behörden und die sichtbare Präsenz waren maßgeblich für den Erfolg, insbesondere das Wirken mit den anderen Institutionen war vorbildlich.
Besonders Erwähnenswert ist die Autobahnmeisterei, die ihre Liegenschaft für die Kontrolle zur Verfügung stellte und das Deutsche Rote Kreuz, dass ehrenamtlich für die Verpflegung der Einsatzkräfte zuständig war und eine hervorragende Arbeit leistete.
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