1. Gefahrgut und berauschtes Fahren im Fokus der Polizei – Ergebnisse zweier Großkontrollen
Zeiten: a)27.09.2023, 09:00 Uhr - 15:00 Uhr
b)27.09.2023, 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Orte: a) Rasthöfe auf Bundesautobahnen (BAB) 1 und 7,
Hamburger Hafen
b) Hamburg-Bahrenfeld, Schnackenburgallee
Unter Leitung der Spezialisten für Gefahrgutüberwachung und Umweltschutz der Wasserschutzpolizei (WSP 5) sowie der Verkehrsdirektion Innenstadt / West (VD 2) führten Polizisten gestern zwei spezifische Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten "Überwachung des Gefahrgut-, Abfall-, Schwerlast-, und Containerverkehrs" sowie "Alkohol und / oder Drogen" durch. Dabei überprüften die Einsatzkräfte bei mobilen- und stationären Kontrollen insgesamt 256 Fahrzeuge und 279 Personen.
a) Bei der Kontrolle der Wasserschutzpolizei unter Einbindung von Polizisten aus weiteren Bundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hessen) sowie Mitarbeitern anderer Behörden (Zoll, Bundesamt für Logistik und Mobilität, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Amt für Arbeitsschutz, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) stand die Einhaltung der Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern verkehrsträgerübergreifend im Fokus.
Die Beamten richteten stationäre Kontrollstellen am Rasthof Stillhorn-Ost im Bereich der BAB 1 sowie am Rasthof Harburger Berge-Ost auf der BAB 7 ein. Weitere mobile Kontrollen führten die Polizisten im Hafen durch. Insgesamt kontrollierten sie neben 113 Fahrzeugen (davon 30 mit Gefahrgütern und 13 mit Abfallprodukten) auch sieben Container im Bereich der Terminals hinsichtlich der Transportsicherheit.
Die Polizisten stellten an neun Fahrzeuggespannen gravierende Mängel fest, so dass den Fahrzeugführern die Weiterfahrt vorläufig untersagt wurde. In einem Fall war an einem Anhänger der Reifen derart abgefahren, dass bereits Draht in der Lauffläche sichtbar wurde.
Ferner sperrten sie zwei Container für die weitere Beförderung, da diese entweder beschädigt waren oder andere Mängel aufwiesen.
Im Ergebnis leiteten die Beamten ein Strafverfahren (Steuervergehen) sowie 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei fünf Fahrzeugführern nahmen sie Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 1.357 Euro.
b) Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen für folgenschwere Verkehrsunfälle. Im Jahr 2022 kam es zu 1.093 Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol- und/oder Drogenkonsum nachgewiesen wurde.
Bei der Großkontrolle zu diesem Thema leiteten die Beamten unter anderem folgende Verfahren ein:
Straftaten:
- 2 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen - 1 x Fahren unter dem
Einfluss von Medikamenten - 1 x Fahren ohne FahrerlaubnisDarüber hinaus wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet und fünf weitere (sonstige) Ordnungswidrigkeiten geahndet. In 24 Fällen wurden Mängelmeldungen unter anderem wegen nicht mitgeführter Dokumente oder technischer Mängel ausgestellt.
Besonderheiten:
Ein 38-jähriger Fahrzeugführer wurde bei der Kontrolle positiv auf THC getestet. Zudem verfügte der Mann nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis, da diese ihm bereits vorher wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gerichtlich entzogen wurde. Hier ordneten die Beamten eine Blutprobenentnahme an, ferner wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Ein weiterer 44-jähriger BMW-Fahrer(X5) wurde positiv auf Kokain getestet. Bei der von den Polizisten angeordneten Blutprobenentnahme stellte der Arzt bei dem Mann eine absolute Fahruntüchtigkeit fest. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Fahren unter Drogeneinfluss ein.
Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin mit großem Aufwand, insbesondere im Rahmen der Konzeption "Mobil. Aber sicher!" Verkehrskontrollen durchführen, um Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren und die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.
Schl.
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