BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis
Am 01.10.2023 um 11:10 Uhr überprüfte die Bundespolizei auf der Bundesstraße 220 in Emmerich am Rhein einen Fahrzeugführer eines in den Niederlanden zugelassenen Seat. Bei dem Abgleich der Personalien des 30-jährigen Rumänen wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen eines Strafbefehls vom Amtsgericht Nürnberg aus dem Jahr 2019 sucht. Hiernach wurde die Person zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Diebstahls verurteilt. Da der Verurteilte die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion nach Kleve gebracht. Zudem verfügte der Verhaftete über keine Fahrerlaubnis und führte sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss. Deshalb leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Fahren unter Alkoholeinfluss ein. Im Anschluss musste er seine Restfreiheitsstrafe von 53 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Kleve verbüßen.
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