BPOLI MD: Angehöriger erbarmt sich und bezahlt die befreiende Geldstrafe

Am Montag, den 2. Oktober 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 46-jährigen Mann am Hauptbahnhof Magdeburg. Gegen 06:45 Uhr wurden die Personalien des griechischen Staatsangehörigen überprüft und festgestellt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. So wurde er im Oktober 2022 vom Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro oder 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Im Juni dieses Jahres erging der Vollstreckungshaftbefehl jener Staatsanwaltschaft, da er weder den Zahlungen nachkam noch sich, trotz vorheriger Ladung, zum Strafantritt stellte. Die Bundespolizisten eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei der Durchsuchung zur Eigensicherung und zum Auffinden von gefährlichen Gegenständen, fanden die Beamten eine geringe Menge betäubungsmittelähnlicher Substanzen, vermutlich Heroin. Die Drogen wurden zur Einziehung beschlagnahmt. Der Festgenommene hatte die Gelegenheit einen Angehörigen telefonisch über seine Verhaftung zu informieren. Die fasste sich ein Herz und bezahlte den befreienden Betrag von 1.350 Euro. So konnte der 46-jährige Grieche nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen die Dienststelle als freier Mann verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über die Einzahlung des Geldes informiert. Nun droht dem Polizeipflichtigen ein erneutes Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir