BPOLI MD: Festnahme zwei Tage nach Erlass des Haftbefehls
Am Donnerstag, den 12. Oktober 2023 konnte eine Streife der
Bundespolizeiinspektion Magdeburg am Hauptbahnhof in Magdeburg einen Fahndungserfolg verzeichnen: So wurde gegen 13:45 Uhr ein 36-jähriger aus Polen stammender Staatsangehöriger kontrolliert und seine persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag und das Amtsgericht Karlsruhe aufgrund eigener Ermittlungen wegen Diebstahls den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes ersuchte. Der Haftbefehl wurde erst zwei Tage zuvor, sprich am 10. Oktober, erlassen. Demnach wurde der Mann im Juli dieses Jahres wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls durch das Amtsgericht Karlsruhe zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte unbekannten Aufenthaltes war, den Zahlungen der Geldstrafe nicht nachkam und sich dem Strafantritt nicht stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft zeitnah den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Den geforderten Geldbetrag konnte der Festgenommene nicht begleichen. So wurde er am selbigen Tag durch die Einsatzkräfte in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Aufgriff und den Verbleib der Person
informiert.
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