BPOLI MD: 3200 Euro oder 160 Tage Haft: Mehrfach Gesuchter am Hauptbahnhof festgestellt – Einlieferung ins Gefängnis
Am Donnerstag, den 26. Oktober 2023 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 13:50 Uhr einen 42 -Jährigen auf dem Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der sich anschließenden Überprüfung, seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei, stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg den Deutschen mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen suchte. Bereits im Dezember 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Schönebeck, wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung, zu einer Geldstrafe von 2000 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Weder beglich er die geforderte Strafe, noch stellte er sich dem Strafantritt, trotz zuvor ergangener Ladung. Zudem ist er unbekannten Aufenthalts. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Mai dieses Jahres den ersten Haftbefehl. Ein Weiterer wurde vor zehn Tagen erlassen. Wegen Besitzes von Betäubungsmitteln sowie eines verbotenen Gegenstandes wurde er, im Juni zuvor zu einer Geldstrafe von 1200 Euro beziehungsweise zu 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Auch hier blieben Zahlungen und der Antritt zur Haftstrafe aus. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten die Haftbefehle, nahmen ihn fest und für die weiteren notwendigen Maßnahmen mit in die Diensträume am Hauptbahnhof. Bei der Nachschau in seinen mitgeführten Sachen stellten die Beamten zudem eine betäubungsmittelähnliche Substanz, vermutlich Cannabis, von insgesamt circa 35 Gramm, fest und sicher. In seiner Not kontaktierte der Verurteilte einen Angehörigen. Dieser konnte den Geldbetrag in Summe von 3200 Euro nicht aufbringen. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Deutsche in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem erwartet ihn eine erneute Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Die aufgefundenen Substanzen wurden zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den vorerst neuen Aufenthaltsort des Mannes unterrichtet.
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