Rellingen – E-Scooter verunfallt, Fahrer alkoholisiert und schwer verletzt – Polizei sucht Zeugen
Am späten Montagabend (30.10.2023) ist es in der Straße "Stawedder" zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem E-Scooter gekommen, in dessen Folge der Fahrzeugführer schwer verletzt wurde.
Kurz nach 23:00 Uhr befuhr ein 50-jähriger Mann mit seinem E-Scooter den Verbindungsweg vom Halstenbeker Weg kommend in Richtung der Straße "Stawedder". Aus bisher unbekannter Ursache kam der Fahrer vermutlich nach links vom Gehweg ab und fuhr frontal gegen einen Baum.
Der 50-Jährige wurde mit schweren Kopfverletzungen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht.
Die Einsatzkräfte stellten deutlich wahrnehmbaren Atemalkoholgeruch beim Verunfallten fest. Daher ist davon auszugehen, dass dieser zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand. Eine Atemalkoholmessung konnte nicht durchgeführt werden.
Eine Blutprobe zur Beweismittelsicherung wurde im Krankenhaus entnommen.
Die gegenwärtigen Ermittlungen zum genauen Unfallhergang werden durch die Polizei in Rellingen geführt. Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung des Verkehrsunfalls beitragen können, werden unter der Rufnummer 04101-498-0 entgegengenommen.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hin, die beim Führen eines E-Scooters (formal Elektrokleinstfahrzeug) entstehen können.
Die Fahrzeuge dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h geführt werden. In Kombination mit dem aufrechten Stand des Fahrers können bei einem Sturz schwere Verletzungen die Folge sein. Es besteht zwar nach dem geltenden Gesetz keine Helmpflicht, ABER aus besonderem Anlass ergeht der Hinweis, dass Helme Leben retten und vor schweren Verletzungen schützen können!
Tatsachen, die nicht vernachlässigt werden dürfen, sind die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen, wie z. B. Pkw:
ab 0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit
ab 1,1 Promille = Straftat (bei Ausfallerscheinungen oder nach einem Unfall auch schon ab 0,3 Promille)
Für Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.
Auch eine Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (Betäubungsmitteln) und Medikamenten (die die Fahrtüchtigkeit einschränken können) ist verboten.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:
https://t1p.de/w95h
Hier die wichtigsten Verkehrsregeln:
Grundsätzlich müssen Radverkehrsflächen (Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen) genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf weder behindert noch gefährdet werden.
Auf Busspuren, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen darf mit dem E-Scooter nicht gefahren werden. Zusatzschild: Diese Verkehrsfläche ist für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben.
Es muss hintereinandergefahren werden.
Auf einem E-Scooter darf keine weitere Person mitgenommen werden.
An einem E-Scooter dürfen keine Anhänger angebracht werden.
Fahrtrichtungswechsel sind mittels Blinker oder Handzeichen anzuzeigen.
Wie auch beim Fahrrad darf ein Mobiltelefon während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.
Abschließend muss für einen E-Scooter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette nachgewiesen wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Jens Zeidler
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de