BPOLI LUD: Zwei von sechs Festgenommenen kamen hinter Gitter

Am Samstag, Sonntag sowie vor wenigen Stunden sind auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße fünf Männer, auf der Görlitzer Stadtbrücke ein Mann, von der Bundespolizei festgenommen worden. In allen sechs Fällen standen die Festnahmen im Zusammenhang mit Haftbefehlen, die bei vorangegangenen Kontrollen festgestellt wurden. Während vier der Festgenommenen später weiterreisten, kamen zwei hinter Gitter. Nach einem 67-Jährigen aus Rumänien fahndete die Staatsanwaltschaft Ravensburg. Der Senior war im Sommer 2021 vom Amtsgericht Tettnang wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe i.H.v. 1.200,00 Euro verurteilt worden. Einen 38-Jährigen aus Polen ließ die Staatsanwaltschaft Görlitz zur Fahndung ausschreiben. Ihn hatte das Amtsgericht Görlitz, zufälligerweise auch im Sommer 2021, wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Die Geldstrafe lag bei 1.680,00 Euro. Auf den Namen eines 50-Jährigen aus Polen hatte die Staatsanwaltschaft Landshut einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt. Vor ca. einem Jahr war der Mann vom Amtsgericht Landshut wegen Beleidigung zur Zahlung von 280,00 Euro verurteilt worden. Ein 28-Jähriger aus der Slowakei zeigte auf einen nunmehr dreijährigen Strafbefehl des Amtsgerichts Starnberg bzw. im Weiteren auf einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II (wegen Bedrohung) bislang keine Reaktion. In seinem Fall waren 1.200,00 Euro fällig. Diese Vier kamen ihren Zahlungsverpflichtungen schließlich nach, beglichen z.T. auch die angefallenen Verfahrenskosten. Einem 33-Jährigen aus Polen fehlten letztlich 2.400,00 Euro. Dabei ging es um einen Haftbefehl der Coburger Staatsanwaltschaft bzw. um einen Strafbefehl, der fast auf den Tag genau vor einem Jahr vom Amtsgericht Lichtenfels wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erlassen wurde. Den Rekord, was die Höhe der offenen Geldstrafe betrifft, hält jedoch ein 42-Jähriger aus Polen. Er schuldete der Justizkasse sogar 3.900,00 Euro Strafe, dazu üppige 1144,72 Euro Kosten des Verfahrens. Er war vor über drei Jahren vom Amtsgericht Moers wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall verurteilt worden. Diesen beiden Verurteilten blieb wegen Zahlungsunfähigkeit nichts weiter übrig, als sich von den Ordnungshütern in eine Justizvollzugsanstalt bringen zu lassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de