BPOLI MD: Haftbefehl: Verurteilter kann Restgeldstrafe von 1376 Euro nicht zahlen und muss ins Gefängnis

Am Donnerstag, den 9. November 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 18:25 Uhr einen 41-Jährigen am Hauptbahnhof in Dessau. Der Deutsche händigte nach Aufforderung seinen Ausweis aus. Die Beamten überprüften die persönlichen Daten des Mannes im Fahndungssystem der Polizei und stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes aufgrund eigener Ermittlungen wegen Diebstahls ersuchte. Des Weiteren lag gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. So verurteilte ihn das Amtsgericht Cottbus bereits im Januar 2022 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1560 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen wegen Beleidigung. Einen Teil seiner Geldstrafe beglich der Verurteilte, doch dann blieben die Zahlungen der restlichen 1378 Euro aus. Dem Strafantritt stellte er sich, trotz vorheriger Ladung, auch nicht. Somit erließ die zuständige Staatsanwaltschaft im Oktober dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die Einsatzkräfte eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da der Mann den geforderten Restbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme durch die Bundespolizisten in Kenntnis gesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir