Bundespolizei am Hamburg Airport: als Taschenlampe getarnter Elektroschocker sorgt für Ärger, zwei Festnahmen am Montag
Am Montag gegen 13:00 Uhr machte sich ein 29-jähriger rumänischer Staatsangehöriger auf den Weg nach Bukarest. Den als Handgepäck mitgeführten Rucksack legte er bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Im Rucksack befand sich eine Taschenlampe, die jedoch nicht alltäglich war. Sie konnte auch als Elektroschocker eingesetzt werden. Dies ist somit ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Reisende von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Zum Tatvorwurf wollte er sich nicht äußern. Der Elektroschocker wurde sichergestellt. Anschließend konnte der Mann weiterreisen.
Weiter ging es gegen 13:30 Uhr: ein 53-jähriger türkischer Staatsangehöriger kam aus Istanbul am Flughafen Hamburg an. Er stellte sich zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der Mann seit Ende Oktober 2023 von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung gesucht wird. Laut Haftbefehl hatte er 80 Tagessätze zu jeweils 10 Euro zu zahlen. Davon waren jedoch erst 90 Euro beglichen worden. Somit standen nun noch 710 Euro aus; alternativ hätte er für 71 Tage in Haft gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 96,50 Euro. Der Mann konnte die geforderten 806,50 Euro zahlen und weiterreisen.
Gegen 18:30 Uhr wurde eine 30-jährige russische Staatsangehörige zur Einreisekontrolle vorstellig. Sie war zuvor aus Istanbul angekommen. Die Fahndungsabfrage ergab, dass sie seit Ende Juli 2023 von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck gesucht wird. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls war sie zur Zahlung von 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt worden. 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe waren die Alternative. Die Frau war selbst nicht in der Lage, zu zahlen. Sie bat eine Verwandte um Hilfe. Diese zahlte die 900 Euro bei einer Polizeidienststelle in Lübeck ein. Anschließend wurde die Weiterreise gestattet.
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