Boostedt / Eckernförde / Kaltenkirchen – Festnahme und Inhaftierung eines Wohnungseinbrechers
Am frühen Dienstagmorgen (21.11.2023) gelang der Polizei die Festnahme eines mutmaßlichen Wohnungseinbrechers kurz nach seiner Tatausführung in Boostedt. Darüber hinaus steht der mutmaßliche Täter aktuell im konkreten Verdacht, noch weitere Einbruchs- sowie Diebstahlstaten in Eckernförde und Kaltenkirchen begangen zu haben.
Die Festnahme ergab sich gegen 06:00 Uhr in der Landesunterkunft für Flüchtlinge (LUK) in Boostedt. Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes vor Ort fiel am frühen Morgen ein 30-jähriger LUK-Bewohner auf, der bei seiner Rückkehr zur Unterkunft mehrere Taschen mit sich führte, in der sich diverse elektronische Geräte und stangenweise Zigaretten befanden. Das aufmerksame Sicherheitspersonal informierte daraufhin umgehend die Polizei.
Die eingesetzten Beamten der Polizeistation Bad Bramstedt konnten die vom 30-Jährigen mitgeführten Gegenstände teilweise namentlich einem Boostedter Bürger zuordnen. Das anschließende Aufsuchen der Anschrift in Boostedt durch weitere Polizeikräfte erbrachte die Gewissheit, dass unmittelbar zuvor in das betroffene Einfamilienhaus eingebrochen wurde. Die Zuordnung von weiteren Gegenständen, die der LUK-Bewohner mit sich führte, zum Tatobjekt konkretisierte den Tatverdacht eines zuvor begangenen Wohnungseinbruchdiebstahls. Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen.
Nach diesen Feststellungen übernahm das Sachgebiet 4 der Kriminalpolizei in Pinneberg die weiteren polizeilichen Maßnahmen.
In der weiteren Folge wurde der dem Beschuldigten zugewiesene Wohncontainer durch die örtlich zuständigen Polizeibeamten der Polizeistation LUK Boostedt durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchung wurden weitere Gegenstände aufgefunden, die als mögliches Stehlgut in Frage kamen und letztendlich Einbruchstaten in Eckernförde sowie einer Diebstahlstat in Kaltenkirchen zugeordnet werden konnten.
So ergab sich in der Summe der dringende Verdacht gegen den 30-jährigen LUK-Bewohner, einen Wohnungseinbruch sowie weitere Eigentumsdelikte begangen zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der dringend Tatverdächtige beim Amtsgericht in Neumünster vorgeführt. Im Zuge dessen erließ der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Neumünster einen Untersuchungshaftbefehl und der Beschuldigte wurde der Justizvollzugsanstalt in Neumünster zugeführt.
Die weitergehenden Ermittlungen werden gegenwärtig durch die Staatsanwaltschaft in Kiel und dem Sachgebiet 4 der Kriminalpolizei in Pinneberg geführt.
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