BPOLI MD: Selbststeller: Gesuchter Dieb kann Geldstrafe nicht begleichen und muss ins Gefängnis

Auch dies kommt vor: Ein Mann sprach am Donnerstag, den 23. November 2023 Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 07:15 Uhr im Hauptbahnhof Halle/Saale an und wollte sich selbst stellen. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei kam dann tatsächlich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Offenburg per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 40-Jährigen suchte. Wegen Diebstahls wurde er bereits im März 2020 durch das Amtsgericht Kehl zu einer Geldstrafe von 200 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Jedoch zahlte der lettische Staatsangehörige weder den geforderten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ die zuständige Staatsanwaltschaft im Juni des vergangenen Jahres den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Der Gesuchte konnte die geforderte Geldstrafe abermals nicht aufbringen und wurde infolgedessen in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufenthaltsort des Mannes entsprechend unterrichtet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir