BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle innerhalb von 40 Minuten
Am heutigen Morgen (30. November) beabsichtigten ein Mann, sowie eine Frau über den Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet einzureisen. Staatsanwaltschaften ließen bereits nach diesen fahnden.
Gegen 08:10 Uhr wurde ein 30-Jähriger an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle, eines Fluges aus Sofia/ Bulgarien am Flughafen Dortmund, vorstellig. Überprüfungen seiner Personalien ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach ihm suchte. Das Amtsgericht Wolfsburg hatten den bulgarischen Staatsbürger bereits im Mai 2023 rechtskräftig, wegen Betrugs, zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 28 Euro verurteilt.
Der Gesuchte hatte bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 3.080 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich dem Strafantritt gestellt. Die Möglichkeit, die Geldstrafe nun zu zahlen, nutzte der Bulgare indem er seine Familie kontaktierte. Diese beglich die Strafe für ihn, sodass er die Freiheitsstrafe von 110 Tagen umgehen konnte.
Circa 40 Minuten später, gegen 08:50 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten eine bulgarische Staatsangehörige, welche mit einem Flug aus Skopje/ Rumänien ankam. Recherchen ergaben, dass auch sie bereits von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Das Amtsgericht Beckum hatte die 50-Jährige im Februar 2023 rechtskräftig, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
Auch die Frau zahlte die geforderte Geldbuße in Höhe von insgesamt 300 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) in der Vergangenheit nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft Münster die Verurteilte zur Fahndung ausschrieb. Da sie über genügend Barmittel verfügte, konnte sie nun die Geldstrafe begleichen und ihre Reise fortsetzen.
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