BPOLI LUD: Festgenommen – drei bezahlten und kamen frei, einer kam in den Strafvollzug
Das Amtsgericht Leipzig hatte im Februar dieses Jahres einen Georgier (39) wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe i.H.v. 990,00 Euro verurteilt. Der Verurteilte zahlte bislang allerdings nicht. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Weiteren einen Vollstreckungshaftbefehl aus.
Einen Polen (42) hatte das Amtsgericht Spyer, zufälligerweise auch im Februar dieses Jahres, zu einer Geldstrafe i.H.v. 1.600,00 Euro verdonnert. Gegen ihn war zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt und anschließend geurteilt worden. Auch er hatte den Vollstreckungshaftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zwischenzeitlich ausgefertigt wurde, ignoriert.
Fast genau vor einem Jahr verurteilte das Amtsgericht Dresden einen polnischen 40-Jährigen wegen Unterschlagung. Aus der Geldstrafe i.H.v. 750,00 Euro hatte sich der Straffällige offenbar nichts gemacht, genauso wenig wie aus dem Vollstreckungshaftbefehl der Dresdener Staatsanwaltschaft, der erst vor ca. zwei Monaten gedruckt worden war.
Vor viereinhalb Jahren urteilte das Amtsgericht Görlitz wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen einen 54-jährigen polnischen Bürger. Weil auch dieser die Zahlung einer Strafe i.H.v. 420,00 Euro bis zu seiner jetzigen Ergreifung aussaß, schob die Görlitzer Staatsanwaltschaft vor reichlich zwei Jahren einen Haftbefehl nach.
Die zur Fahndung sowie Festnahme ausgeschriebenen Männer wurden nun im Rahmen der Binnengrenzkontrollen am Samstag, am Sonntag als auch am heutigen Montag auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße bzw. in einem Fall an der Görlitzer Stadtbrücke festgenommen.
Der 39-Jährige kam später in eine Justizvollzugsanstalt. Ihm fehlten bis zum Schluss die finanziellen Mittel.
Die 40, 42 und 54 Jahre alten Festgenommenen dagegen kamen ihren Zahlungspflichten vor Ort nach. Anschließend setzten sie ihre Reise fort. Die betreffenden Haftbefehle wurden mittlerweile alle gelöscht.
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