BPOL NRW: Fingerabdrücke lügen nicht – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle wegen Totschlags und Eigentumsdelikts

Am Samstagabend konnte die Bundespolizei Aachen zwei Haftbefehle gegen einen 58-jährigen Belgier wegen Totschlags und Diebstahls vollstrecken. Gegen 20:50 Uhr wurde ein grenzüberschreitender Bus, aus den Niederlanden kommend, am ehemaligen Grenzübergang Horbach kontrolliert. Der 58-jährige Belgier befand sich in diesem. Bei der Kontrolle seiner belgischen Ausweisdokumente wurde ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen festgestellt. Er wurde 2023 zu 750,- Euro oder ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verurteilt. Die Person wurde zur Dienststelle nach Eschweiler verbracht. Hier wurden seine Fingerabdrücke routinemäßig überprüft. Bei dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass er mit zwei weiteren Personalien geführt wurde. Der Verurteilte lag zudem als libanesischer Staatsangehörige im Fahndungssystem ein und hatte hier seit 1998 einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Dieser Haftbefehl belief sich auf 2341 Tage Restfreiheitsstrafe wegen Totschlags. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen wurde er dem Polizeigewahrsam Aachen überstellt. Von hier wird er einer Justizvollzugsanstalt überführt werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHM David Specks Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1007 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.