Rostocker Polizei stoppt E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss

In den frühen Morgenstunden des heutigen Donnerstags haben Polizisten einen alkoholisierten E-Scooter-Fahrer in Reutershagen gestoppt. Gegen 04:00 Uhr fiel den Beamten der 37-jährige Deutsche in der Hamburger Straße auf. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,27 Promille. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Rostocker Polizei nochmals darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Auch der Führerscheinverlust kann drohen. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille und sie dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den E-Scooter-Lenker. Rückfragen zu den Bürozeiten: Polizeiinspektion Rostock Martin Ahrens Ulmenstr. 54 18057 Rostock Telefon: 0381/4916-3041 E-Mail: pressestelle-pi.rostock@polizei.mv-regierung.de Interesse an Informationen und Tipps in Echtzeit?