Nr.: 0753 –Polizei informiert zu Silvester–
-Ort: Bremen
Zeit: 31.12.2023 - 01.01.2023Die Polizei Bremen bereitet sich derzeit auf die Silvesternacht vor, Einsatzkräfte werden im Stadtgebiet uniformiert und auch mit zivilen Kräften präsent und unterwegs sein. Rund um das Rathaus, im Schnoorviertel, auf der Bürgermeister-Smid-Brücke, der Teerhofbrücke und an der Schlachte besteht wie in den vergangenen Jahren ein Böllerverbot. Im Bereich der Bürgermeister-Smidt-Brücke, der Teerhofbrücke und der Schlachte ist bereits das Mitführen von Feuerwerkskörpern verboten.
Die Polizei Bremen bewertet die Lage zur Silvesternacht fortlaufend, zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in Bezug auf die Stadtgemeinde Bremen keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung. In den vergangenen Jahren ist es in einigen Fällen zu Übergriffen auf Polizistinnen und Polizisten sowie Einsatzkräfte der Feuerwehr gekommen. Auch unter Einsatz von Feuerwerkskörpern. Aus diesem Grund hat auch die Eigensicherung in dieser Nacht eine hohe Priorität. Deshalb werden derzeit verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten geprüft, dazu gehören unter anderem der Einsatz von Bodycams und je nach rechtlicher Möglichkeit die Videoüberwachung, die dann schwerpunktmäßig eingesetzt werden sollen.
Grundsätzlich darf an Silvester von 18 Uhr bis Neujahr 1 Uhr geböllert werden. Ausgenommen sind die ausgewiesenen Verbotszonen. Außerdem besteht ein grundsätzliches Verbot im Hinblick auf das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen sowie im Umkreis von 150 Metern von Tanklagern/Tankstellen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Aufgrund der Verkehrssituation an der Bürgermeister-Smidt-Brücke weist die Polizei Bremen darauf hin, dass hier die Geh- und Radwege gesperrt sind. Deshalb sollte dieser Bereich möglichst gemieden werden.
Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet selbst herstellt. Solche Selbstlaborate unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.
Auch an Silvester: Die Polizei warnt eindringlich vor dem Umgang mit Schreckschuss- und sog. Anscheinswaffen. Das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Neben einem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden. Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt.
Die Polizei Bremen wünscht allen einen guten und friedlichen Übergang in das kommende Jahr.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Bastian Demann
Telefon: 0421 362-12114