BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Kölner Hauptbahnhof

Am 4. Januar kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof einen 35-jährigen Rumänen. Gegen diesen lagen drei offene Fahndungsnotierungen wegen Aufenthaltsermittlungen sowie einer Strafvollstreckung vor. Die Einsatzkräfte nahmen ihn fest. Um 11:30 Uhr sprach der 35-Jährige die Streife an, um zu fragen, wo er sich gerade befände. Diese führte eine Identitätsfeststellung bei dem Rumänen durch, die gleich drei offene Fahndungsnotierungen offenbarte: Die Staatsanwaltschaften Osnabrück und das Amtsgericht Tuttlingen hatten den Mann zur Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls bzw schweren Diebstahls ausgeschrieben. Darüber hinaus ließ die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Diebstahls nach dem Polizeibekannten fahnden. Gegen eine Zahlung von 1.800 Euro hätte er eine Freiheitsstrafe verhindern können. Da der Mann den Geldbetrag jedoch nicht bezahlen konnte, nahmen ihn die Beamten fest und führten ihn dem Polizeigewahrsam zu. Ihn erwarten nun 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Telefon: +49 (0) 221/16093-1400/-1401/-1402 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.