240111-4. Vollstreckung von mehreren Durchsuchungsbeschlüssen aufgrund des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – vier Zuführungen
Tatzeitraum: Frühjahr 2023 - Januar 2024; Tatorte: Hamburger Stadtgebiet und Mecklenburg-Vorpommern
Am Mittwoch durchsuchten Beamte des Drogendezernates insgesamt neun Wohnungen in Hamburg und eine in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des Verdachtes des gemeinschaftlichen Handels mit Marihuana in nicht geringen Mengen. Vier Beschuldigte wurden dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Umfangreiche Ermittlungen der Fachdienststelle für speziellen Rauchgifthandel (LKA 62) führten die Beamten auf die Spur von insgesamt sieben deutschen Männern im Alter von 24 bis 46 sowie einer 32-jährigen Deutschen. Die Personen stehen in Verdacht, unter anderem mit Marihuana und Haschisch in nicht geringen Mengen Handel getrieben zu haben. Hierbei sollen sie teilweise gemeinschaftlich vorgegangen sein und beispielsweise als Einkäufer und Verpacker oder als sogenannte Drogenkuriere agiert haben.
Im Zuge der gemeinsamen Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden Durchsuchungsbeschlüsse beim Amtsgericht Hamburg für insgesamt neun Wohnungen in Wandsbek und Fuhlsbüttel sowie in Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erwirkt, die gestern vollstreckt wurden. Bei der Vollstreckung des Beschlusses in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Hamburger Kräfte von Beamten der Kriminalpolizei Schwerin unterstützt.
Bei den Durchsuchungen stellten die eingesetzten Beamten unter anderem circa 10 Kilogramm Marihuana, knapp 3,5 Kilogramm Haschisch, über 3.500 Ecstasy-Tabletten, über 21.000 Euro mutmaßliches Dealgeld, sowie eine scharfe Schusswaffe und mehrere Hieb- und Stichwaffen sicher.
Aufgrund der Durchsuchungsergebnisse erhärtete sich der Verdacht gegen die 26-, 28- und 29- Jährigen, die nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis Hamburg zugeführt wurden. Heute erließ der zuständige Haftrichter Haftbefehl gegen drei Tatverdächtige.
Für einen 33-Jährigen bestand bereits ein Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg, der nach seinem Antreffen unmittelbar vollstreckt wurde. Auch er wurde der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.
Die Ermittlungen dauern an.
Wen.
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