BPOL NRW: Ein Fahndungserfolg für die Bundespolizei – oder doch zwanzig?
Am vergangenen Samstag ereignete sich ein nicht alltäglicher Fahndungserfolg für die Beamten der Bundespolizei, als sie einen 17-jährigen Marokkaner im Aachener Hauptbahnhof antrafen und polizeilich kontrollierten.
Grund hierfür war eine fahndungsmäßige Überprüfung der Person, welche zu sage und schreibe -zwanzig- Fahndungsnotierungen führte.
Die Person konnte sich zunächst nicht ausweisen, woraufhin sie der Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Aachen zwecks Identitätsfeststellung zugeführt wurde.
Vor Ort wurde eine Überprüfung der Fingerabdrücke in den polizeilichen Fahndungssystemen durchgeführt.
Gegen den Minderjährigen lagen zahlreiche Aufenthaltsermittlungen wegen Sachbeschädigung, Diebstahl, besonders schweren Fall des Diebstahls, Erschleichen von Leistungen, unerlaubten Aufenthalts und Bandendiebstahls vor. Ferner ergab die Überprüfung eine Fahndungsausschreibung im Schengener Informationssystem wegen sonstiger Eigentumsdelikte, sowie ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Körperverletzung.
Letzterer führte im Rahmen der Folgemaßnahmen zu einer Festnahme der Person und anschließender Zuführung in die Justizvollzugsanstalt Heinsberg.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHM David Specks
Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1007
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de
Bahnhofplatz 3
52064 Aachen
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.