Alkohol und E-Scooter gehören nicht zusammen – Langenfeld – 2401106
Die Gefahr der Kombination von Alkoholkonsum und dem Benutzen von E-Scootern bekamen zwei Fahrzeugführer in Langenfeld am vergangenen Freitag deutlich zu spüren.
Am Freitag, den 26.01.2024, um 16:45 Uhr befuhren ein 35jähriger Odenthaler und ein 39 Jähriger aus Ruppichteroth mit zwei geliehenen E-Scootern die Straße Hardt in Langenfeld in Richtung Solingen. Zuvor hätten sie in der Langenfelder Innenstadt Alkohol getrunken und seien auf dem Weg zurück zu ihrem Hotel gewesen. Beide konnten ihre Fahrzeuge jedoch nur noch in Schlangenlinien fortbewegen, wobei der 35jährige Odentahler mit dem Fahrzeug zu Boden stürzte und sich hierbei blutende Gesichtsverletzungen zufügte.
Anschließend setzten beide ihre Fahrt fort, wurden jedoch durch Streifenwagenbesatzungen der Polizeiwache Langenfeld kurz darauf angehalten und kontrolliert.
Hierbei stellte sich heraus, dass der Alkoholkonsum deutlich über der zulässigen Menge lag, und das sowohl bei dem Unfallopfer (ca. 1,4 Promille) als auch dem Mitfahrer (ca. 1,2 Promille).
Gegen beide Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Nach der Entnahme von Blutproben zur Beweissicherung konnten sie den weiteren Weg zum Hotel fortsetzen, dieses Mal jedoch zu Fuß.
Die Polizei Mettmann weist nochmal darauf hin, dass die Benutzung von elektrisch betriebenen Scootern den gleichen Reglementierungen bezüglich des Alkoholkonsums unterliegen(keinesfalls mehr als 0,5 Promille!) wie das Benutzen anderer Kraftfahrzeuge.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
X:
WhatsApp-Kanal:
Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen: