Verkehrskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ mit den Schwerpunkten „Alkohol, Drogen, Medikamente“ sowie „Gewerblicher Güter- und Personenverkehr“
Die fünfte Jahreszeit steht an und für viele Menschen gehören Alkohol oder andere berauschende Mittel zum ausgelassenen Feiern dazu. Doch übermäßiger Alkoholkonsum oder die Einnahme von berauschenden Mitteln ist nicht nur zur Karnevals- oder Faschingszeit ein Thema für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern.
Laut Verkehrsunfallstatistik stellen den größten Anteil (rund zwei Drittel) der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel die Alkoholunfälle dar. Insbesondere junge Menschen sind immer wieder unter Alkoholeinfluss an Unfällen beteiligt. So ist die Altersgruppe der 25- bis 45-jährigen am häufigsten an Alkoholunfällen mit Personenschäden beteiligt. Auch deshalb gilt für junge Fahrer/innen, die das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben, ein absolutes Alkoholverbot - es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Wer trotzdem trinkt und dabei erwischt wird, handelt sich eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre und ein Aufbauseminar ein.
Anders als bei den Alkoholunfällen gibt es bei Unfällen unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel keine Grenzwerte. Hier genügt allein der Nachweis von "Drogen". Genau wie Autofahren unter Alkoholeinfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören u.a. Cannabis (THC), Amphetamine, Kokain, Heroin und Ecstasy. Welche Sanktionen möglich sind, wenn man unter Einfluss sonstiger berauschender Mittel hinterm Steuer erwischt wird, können der Bußgeldtabelle entnommen werden. https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
Der zweite Fokus der monatlich wechselnden Verkehrskontrollen liegt auf dem Thema "Gewerblicher Güter- und Personenverkehr". Der Güterverkehr umfass den Transport von Gütern aller Art zwischen verschieden Orten auf Straßen, Schienen, dem Wasser in der Luft oder in Rohrfernleitungen, wobei der weitaus größte Teil der Güter mit dem Lkw transportiert wird. Ebenso wichtig wie bedeutsam ist im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern der Personenverkehr - sprich die Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ziel der Kontrollmaßnahmen ist es daher, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit zu leisten. Dabei steht auch der Schutz der Fahrer/innen im Vordergrund, z.B. hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
Anlässlich des heutigen Starts der monatlichen themenorientierten Verkehrskontrollen haben wir auf unseren Kanälen in den sozialen Medien ein kleines Quiz erstellt, bei dem Sie ihr Wissen testen können - unter anderem auf unserem Facebook-Landeskanal (Polizei Mecklenburg-Vorpommern) hier: https://www.facebook.com/PolizeiMV/?ref=bookmarks
Im Rahmen der Kampagne werden in allen acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei Interesse können in den jeweiligen Bereichen die dortigen Kontrollmaßnahmen medial begleitet werden. Hierzu kontaktieren Sie bitte die jeweilige Pressestelle der Polizeipräsidien Rostock oder Neubrandenburg.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
Dörte Lembke, Tobias Gläser
Telefon: 038208 888 2040/ -2041
Fax: 038208 888 2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
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