Papiercontainer angezündet und die Feuerwehr gerufen – Passanten beschimpft und Polizeibeamte getreten – Bankkarte gestohlen und direkt am Automaten eingesetzt
Auf dem Schulhof des Geschwister-Scholl-Gymnasiums rauchten am Mittwochabend gegen 21.20 Uhr zwei Altpapiercontainer. Die Feuerwehr löschte die Feuer; die Container selbst wurden nicht beschädigt. Vor Ort traf die Polizei eine 21-jährige Frau. Sie hatte den Brand gemeldet und räumte gegenüber den Polizeibeamten ein, das Papier in den Behältern angezündet zu haben. Ihr angebliches Motiv: "Ein schlechter Tag". Die bereits mehrfach einschlägig wegen gleicher Delikte in Erscheinung getretene Frau bekam eine weitere Anzeige wegen Sachbeschädigung durch Feuer an nicht frei zugänglichen Orten. Sie wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten zunächst in Gewahrsam genommen.
Ein 50-jähriger Mann aus Lüdenscheid randalierte am Mittwochnachmittag in der Innenstadt. Der stark alkoholisierte Mann schrie und pöbelte gegen 16 Uhr Passanten auf dem Rathausplatz an. Polizeibeamte erteilten einen Platzverweis. Dem schien er zunächst zu folgen. Doch dann drehte er sich um und beschimpfte und beleidigte die Polizeibeamten in dem belebten Bereich der Fußgängerzone als "Scheiß Bullen", "Ich ficke euch", "Verpisst euch, kurwa", ..... Um das Platzverbot durchzusetzen, nahmen ihn die Beamten in Gewahrsam. Auf der Wache trat er die Beamten und beleidigte sie weiter als "Schlampen, Fotzen, Arschlöcher, Spastis". Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizeibeamten Cannabis. Er bekam Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beleidigung und wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte. (cris)
Zwei Wochen nach dem Diebstahl ihrer Geldbörse musste eine 74-jährige Lüdenscheiderin feststellen, dass unberechtigt Geld von ihrem Konto abgebucht wurde. Am 18. Januar kaufte sie in einem Discounter am Buckesfeld ein. An der Kasse bemerkte sie, dass die Geldbörse weg war. Sie ließ ihre Bankkarte sperren. Offenbar konnte der Täter in unmittelbarer Nähe des Discounters an einem Automaten Geld ziehen - was er auch gleich zweimal tat. Das stellte die Bestohlene allerdings erst am Mittwoch dieser Woche fest, als sie ihre Kontoauszüge kontrollierte. Erst jetzt machte sie sich auf den Weg zur Polizei. Die Frau versichert, dass ihre PIN nicht mit im Portemonnaie gesteckt habe. Die Polizei veranlasste im Nachhinein eine KUNO-Sperrung. Diese verhindert den Einsatz einer abhanden gekommenen Bankkarte per Lastschriftverfahren zum Beispiel im Einzelhandel.
Im Falle eines Verlusts rät die Polizei dringend zum sofortigen Handeln. Wie dieser Fall zeigt, tragen die Diebe eine erbeutete Karte nicht lange mit sich herum, sondern besuchen den ersten Geldautomaten in der Nähe und nehmen, was sie kriegen - meist bereits, bevor die Opfer den Diebstahl überhaupt bemerkt haben. Deshalb warnt die Polizei davor, die PIN mit ins Portemonnaie zu stecken. In anderen Fällen könnten Täter ihr Opfer beim Bezahlen in einem anderen Geschäft beobachtet haben. Deshalb ist es wichtig, sowohl am Geldautomaten als auch im Geschäft beim Eingeben der PIN die andere Hand über das Zahlenfeld zu halten. Grundsätzlich sollte man beim Einkaufen nicht mehr Wertsachen als nötig dabeihaben: Für den kleinen Einkauf müssen nicht fünf Kredit- und drei Bankkarten im Portemonnaie stecken. Wertsachen sollten dicht am Körper getragen werden - zum Beispiel in Innentaschen von Jacken oder Mänteln. (cris)
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