BPOL NRW: 150 Tage Haft – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am Freitagmittag (9. Februar) entwendete ein Mann Produkte in einem Drogeriegeschäft im Dortmunder Hauptbahnhof. Ermittlungen ergaben, dass eine Staatsanwaltschaft bereits per Haftbefehl nach ihm fahnden ließ.
Gegen 14:10 Uhr wurde das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dortmund über einen Ladendiebstahl in einer Drogeriefiliale in Kenntnis gesetzt. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf einen 26-Jährigen. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart per Haftbefehl nach diesem suchen ließ. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt verurteilte den marokkanischen Staatsbürger im August 2023 rechtskräftig, wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro.
Da der Gesuchte bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 1.500 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bezahlt, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Auch jetzt war der Verurteilte nicht in der Lage, die geforderte Geldstrafe zu begleichen. Die Uniformierten nahmen den Wohnungslosen fest und brachten ihn zur Dienststelle.
Bei einer Durchsuchung des Marokkaners fanden die Beamten eine geringe Menge Cannabiskraut in seiner Jackentasche auf. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Die Bundespolizisten stellten die Drogen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahls und dem unerlaubten Aufenthalt ein. Anschließend wurde der Tatverdächtige einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
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