SL/NF – PKW Fahrer unter Alkohol ohne Führerschein sitzt bei Kontrolle auf dem Rücksitz

Am Donnerstagabend kontrollierte eine Zivilstreife der Bundespolizei auf dem BAB 7 Parkplatz Hüsby (Schleswig) einen Mercedes mit rumänischem Kennzeichen, welcher eine auffällige Fahrweise in Form von Schlangenlinien und stark wechselnder Geschwindigkeiten an den Tag legte. Der 24-jährige Fahrzeugführer und die drei weiteren Insassen konnten sich alle mit dänischen Identitätspapieren ausweisen. Bei der Kontrolle wurde durch die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,23 Promille. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte der 24-Jährige keine Fahrzeugpapiere vorlegen. Als Grund gab er an, dass er sich das Fahrzeug von einem Freund geliehen hätte. Durch eine fahndungsmäßige Überprüfung des rumänischen Kennzeichens kam heraus, dass das Kennzeichen nicht für den Mercedes, sondern für einen Ford Focus zugelassen war. Über die am Mercedes abgelesene Fahrgestellnummer konnte ermittelt werden, dass der PKW seit 2021 nicht mehr zugelassen und versichert war. Gegen den Fahrer bestand jetzt der Verdacht der Urkundenfälschung, des Kennzeichenmissbrauchs, Trunkenheitsfahrt sowie eines Verstoßes gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz. Anzeigen wurden gefertigt, die hinzugerufene Landespolizei stellte die Kennzeichen sicher und ordnete eine Blutprobe an. Die Weiterfahrt mit dem PKW wurde untersagt. Ca. fünf Stunden später wurde das selbe Fahrzeug, diesmal nur mit einem Kennzeichen hinten, auf der Grenzstraße Höhe Jardelund von einer weiteren Streife der Bundespolizei mit erhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Bei der Kontrolle konnte von den Bundespolizisten beobachtet werden, dass der Fahrzeugführer den Fahrersitz in Richtung Rückbank verließ. Der Grund war schnell klar, er hatte keinen Führerschein. Es handelte sich nicht um den selben Fahrer wie Stunden zuvor, aber auch dieser stand unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab 0,92 Promille. Auch gegen diesen Fahrer wurden Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkohol, Diebstahl sowie Verstoßes gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Im weiteren Verlauf konnte ermittelt werden, dass das jetzt hinten angebrachte Kennzeichen von einem LKW-Auflieger vom Autobahnrastplatz Ahrenholz entwendet wurde. Die Sachbearbeitung wurde durch die hinzugerufene Landespolizei übernommen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Jürgen Henningsen / Melissa Münzel Telefon: 0461 / 31 32 - 1011 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de