BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende – Fahndungserfolg der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen am vergangenen Wochenende (23.-25.02.2024) fest. Am Freitagnachmittag kontrollierten die Beamten zu Beginn einen polnischen Staatsangehörigen, welcher beabsichtigte, nach Marsa Alam/Ägypten auszureisen. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 35-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hatte im Juli 2021 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im November 2019 Verurteilten erlassen. Doch der in den Niederlanden lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 48 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Las Palmas/Spanien ein zur Fahndung ausgeschriebener deutscher Staatsangehöriger festgestellt. Der 33-Jährige wurde gleich zweifach gesucht. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im Dezember 2023 und Januar 2024 je einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Juli und Dezember 2022 Verurteilten ausgestellt. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 144 Tagen konnte von dem Bochumer ebenfalls abgewendet werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Samstagabend wurde ein ukrainischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den 23-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im Januar dieses Jahres rechtskräftig verurteilt. Doch auch der in Köln lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagmorgen einen kosovarischen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Pristina/Kosovo befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 40-Jährige von der Staatsanwaltschaft Duisburg per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Einige Tage zuvor wurde durch diese ein Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juni 2023 Verurteilten erlassen. Doch der in Oberhausen lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 735 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 49 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.