Duo mit Metallkugeln und Zwille festgenommen – Zeuginnen und Zeugen gesucht
Zivile Einsatzkräfte nahmen in der vergangenen Nacht zwei Personen nach versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in Prenzlauer Berg fest. Nach bisherigen Erkenntnissen alarmierten gegen 22.30 Uhr Anwohnende die Einsatzkräfte, da sie in der Isländischen Straße laute Knallgeräusche hörten. Im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses stellten die Einsatzkräfte mehrere Einschlaglöcher in einem Fenster fest, welche augenscheinlich durch Metallkugeln verursacht wurden. Es wurde niemand verletzt. Kurze Zeit später stellten die zivilen Polizeikräfte in der Dänenstraße einen 19- und einen 20-Jährigen an einem Roller fest. Unmittelbar neben dem Roller stellten die Einsatzkräfte Metallkugeln fest. Eine Staatsanwältin ordnete die Durchsuchung des Rollers und der beiden Männer an. Bei der Durchsuchung konnten zwei Zwillen und weitere Metallkugeln gefunden werden. Zudem besaß der Roller keine gültige Haftpflichtversicherung. Der Führerschein des
20-Jährigen und der Roller wurden beschlagnahmt. Beide Festgenommenen wurden für erkennungsdienstliche Maßnahmen in einen Polizeigewahrsam gebracht und im Anschluss dem Fachkommissariat der Direktion 3 (Ost) übergeben. Die im Anschluss geführten Wohnungsdurchsuchungen führten zum Auffinden weiterer Beweismittel.
In diesem Zusammenhang werden seit Ende Februar Ermittlungen zu ähnlich gelagerten Taten in Buch, Karow, Pankow und Prenzlauer Berg geführt. Aus diesem Grund wendet sich ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 1 (Nord) mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit.
Wer hat Beobachtungen gemacht, die im Zusammenhang mit den Taten stehen könnten?
Wer kann weitere, sachdienliche Hinweise geben oder verfügt über Aufzeichnungen von Überwachungskameras im Zusammenhang zu den Taten?
Hinweise nimmt das Fachkommissariat des Polizeiabschnitts 14 der Direktion 1 (Nord) in der Berliner Allee 210, 13088 Berlin unter der Rufnummer (030) 4664-114600 (zu den Bürodienstzeiten) oder (030) 4664-114700 (außerhalb der Bürodienstzeiten), per E-Mail oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.