Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer in Rostock festgestellt
Am vergangenen Mittwoch stellten Einsatzkräfte der Rostocker Polizei einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer fest. Der alkoholisierte Mann hatte die Beamten zunächst selbst angesprochen.
Gegen 14:20 Uhr war ein Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Rostock im Bereich der Innenstadt unterwegs. In der Langen Straße mussten die Beamten verkehrsbedingt anhalten. Ein 40-jähriger E-Scooter-Fahrer, der ebenfalls in der Straße unterwegs war, sprach die Beamten an. Während der Gesprächsführung mit dem 40-jährigen Rostocker nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes wahr. Ein vor Ort durchgeführter Test wies einen Atemalkoholwert von 2,19 Promille auf. Der 40-jährige Deutsche musste im Anschluss zur Blutprobenentnahme. Die Weiterfahrt wurde ihm durch die Polizeibeamten untersagt und eine Strafanzeige wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss aufgenommen.
Wichtig für Nutzer von Elektrorollern:
Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie bei Autofahrern. Ein Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille liegt schon im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Bei einer Alkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille im Blut handelt es sich um eine Straftat.
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